Satzung
Satzung
1.Der FÖRDERKREIS ist ein Zusammenschluß von Politikern, Wirtschaftlern und
Personen des öffentlichen Lebens in Verbindung mit der Deutschen Rednerschule.
2.Der FÖRDERKREIS organisiert Maßnahmen zur Förderung der politischen Rhetorik und der Kommunikation, wie Auszeichnungen erfolgreicher Redner(innen), Durchführung von Redewettstreiten, Hintergrundgespräche etc.
3.Mitglieder des FÖRDERKREISES können werden:
- Mandatsträger des Bundes, der Länder und der Kommunen.
- Unternehmen u. Verbände, vertreten durch ein Mitglied der Führungsebene
- Einzelpersonen, die durch ihre Tätigkeiten besonders zur Kommunikation beitragen
4. Die Mitgliedschaft wird möglichen neuen Mitgliedern vom Vorstand angeboten. Das Zustandekommen der Mitgliedschaft bedarf der schriftlichen Bestätigung.
5. Die Mitglieder werden zu allen Veranstaltungen des FÖRDERKREISES eingeladen und sind berechtigt, die Einrichtungen des Seminarschiffes "AGORA" für eigene Veranstaltungen zu nutzen.
6. Es werden keinerlei Mitgliedsbeiträge erhoben. Die Mitglieder verpflichten sich jedoch, mindestens einmal jährlich eine Veranstaltung finanziell zu unterstützen. Diese Verpflichtung gilt nicht für MdBs. Hier kann die Unterstützung auch anderweitig erfolgen.
7. Der Austritt eines Mitgliedes kann jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem FÖRDERKREIS erfolgen. Dem FÖRDERKREIS steht das gleiche Recht zu.
8. Informationen, die Mitglieder im Rahmen der Veranstaltungen erhalten, sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe ist nur dann erlaubt, wenn diese vom Vorstand vor der Veranstaltung bekannt gemacht wird. Eine Verletzung dieser Regel führt zum sofortigen Ausschluß.